Kostenübernahme

Privatzahler/in, Privatversicherter/in

Anamnese und Erstberatung  pro Stunde ( 50 Min. )   € 120,00 

Weitere Therapiestunden ( 50 Min. )  je nach Methode € 80,00  bis € 120,00

 

Eine Übernahme der Behandlungskosten kann teilweise durch private Krankenversicherungen (PKV) und private Zusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen erfolgen.

Weiterhin ist eine teilweise Übernahme der Behandlungskosten durch die sog. Beihilfe (Beamte und Post) möglich.

Von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hingegen werden physiotherapeutische Behandlungen bezahlt, dagegen heilpraktische Behandlungen werden  nicht erstattet. Eine Rechnungsstellung zusätzlich zur Behandlung von Kassenpatienten ist möglich.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Kosten einer heilpraktischen Behandlung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.